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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gutsverwaltung Schloß Neuenhof

Neuenhofer Strasse 54, 58515 Lüdenscheid

UST-ID DE 125789251

Stand vom 1. April 2006  

§ 1  Allgemeines
  Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gutsverwaltung Schloß Neuenhof als Auftragnehmerin. Einer evtl. Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn und soweit sie von der Gutsverwaltung Schloß Neuenhof schriftlich bestätigt werden. 
   
§ 2  Angebot und Vertragsabschluß 
  Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen gültig für 10 Tage. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen muß im Auftrag zweifelsfrei genannt sein. Durch telefonische Auftragserteilung oder Ihre Auftragsbestätigung zu unseren Angeboten kommt der Vertrag zustande. Änderungen bleiben im Rahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren vorbehalten. 
   
§ 3  Abnahme und Leistung  
  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Fehler (z. B. Genießbarkeit) zu testen. Bei Erhalt der Ware durch einen Spediteur oder Paketunternehmen muß die schadhafte Ware (z. B. zerbrochene Flaschen) unverzüglich dokumentiert und uns anschließend gemeldet werden, damit evtl. Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. 
   
§ 4  Preise und Zahlung 
  Unsere Preise verstehen sich brutto inklusive der z. Zt. der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung, ab Versandstätte, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Die Zahlung hat nach Rechnungsstellung sofort ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Die Zahlung gilt erst nach Einlösung als erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist die Gutsverwaltung Schloß Neuenhof berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, daß der Schaden geringer ist. Die Aufrechnung ist nur mit von der Gutsverwaltung Schloß Neuenhof anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückhaltung durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen. 
   
§ 5   Versandkosten 
  Für den Versand von Kleinstmengen (z. B. 1-12 Flaschen) legen wir die Kosten der Deutschen Post/DHL zugrunde zzgl. anfallender gesonderter Verpackungskosten. Für größere Mengen erfragen wir die aktuellen Preise bei einer Spedition; andernfalls können Sie nach vorheriger Absprache auch abholen lassen.
   
§ 6 Lieferfrist
  Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als vier Wochen aus Gründen, die die Gutsverwaltung Schloß Neuenhof zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, der Gutsverwaltung eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Verstreichen der Frist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzug und Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Höhere Gewalt entbindet die Gutsverwaltung Schloß Neuenhof von der weiteren Ausführung des Auftrags. Bei Lieferverzug eines Vorlieferanten ist die Gutsverwaltung Schloß Neuenhof zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
   
§ 7 Gefahrübergang und Gewährleistung
  Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Auftragnehmerin verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers, auch im Falle frachtfreier Lieferungen. Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen.
   
§ 8 Schlußbestimmung
  Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die den angestrebten Zweck möglichst weitgehend erreichen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Lüdenscheid. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Vollkaufleuten ist Lüdenscheid.
   
   
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